Es gibt drei grundsätzliche Anforderungen an Brandschutztüren:
– Selbstschließend (Obentürschließer, Bodentürschließer, Federbänder)
– Erfüllung der nach DIN 4102 festgelegten brandschutztechnischen Anforderung
– Zuverlässige Funktionsfähigkeit und deren Erhalt über einen längeren Zeitraum
Darüber hinaus muss das Element komplett von einem Hersteller (Antragsteller der Zulassung) geliefert werden und besteht aus: Türblatt, Zarge, Schließmittel, Bänder, Schlösser, Drückergarnitur, Dichtungsprofile
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